Heilmittelverordnung

Für eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Heilmittelverordnung, die Ihr Arzt ausstellen kann. Hierauf müssen neben den Versicherungsdaten alle Felder korrekt nach den Vorgaben der Heilmittelrichtlinien ausgefüllt sein, damit wir mit der Behandlung beginnen und unsere Leistung nach Ende der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse abrechnen können.

Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung durch den Arzt begonnen werden, sonst verfällt sie! Bitte beachten Sie diese Vorgabe bei der Terminvereinbarung mit uns! Melden Sie sich deshalb rechtzeitig, sobald Sie die Verordnung erhalten haben.

Sollten Sie privat versichert sein, ist es sinnvoll, mit uns telefonisch vorab zu klären, wie die Verordnung ausgestellt werden sollte, damit Sie alle Leistungen von Ihrer Privatkasse rückerstattet bekommen. Rufen Sie gerne an!